Das nachfolgende Selbstverständnis entspringt langen Diskussionen des Hausplenum, in denen der Frage nach dem Charakter und der Gestaltung von Parties im Juzi, sowie der Umgang mit Problemen nachgegangen wurde. Grundlage dafür sind unter anderem die zusammengetragenen und jahrelang gesammelten Erfahrungen einiger Party-Veranstalter*innen und JuzI-Nutzer*innen.

Im JuzI eine Party zu machen heißt, sich nicht einfach die nächstbeste Location auszusuchen. Auch wenn das Haus mit allem Drum und Dran für Partys ideal zu sein scheint, ist es noch mehr als das.

Das JuzI ist ein wichtiger Raum linker Organisierung. Auch und vor allem auf Partys lassen sich dabei über das Subkulturelle hinaus Leute mobilisieren und anbinden. Deshalb soll der politische Charakter der Party möglichst sicht- und spürbar sein, etwa durch Infomaterial und Transpis. Selbstverständlich heißt das nicht, dass für den einen Abend alle Herrschaftsmechanismen außer Kraft gesetzt werden, aber es können Strategien ausprobiert werden, ihnen entgegenzutreten. Darüber hinaus ist eine JuzI-Party ebenso Raum für Auftanken und relativ freies Bewegen, damit Leute überhaupt politisch aktiv sein können.

Natürlich dienen Partys mitunter auch der Finanzierung linker Projekte und Gruppen, doch können zu volle und Standards vernachlässigende Partys schnell unangenehm werden. Es geht also ebenso darum, JuzI-Partys als Freiraum zu wahren und z.b. Sexist*innen einfach auch mal vor die Tür zu setzen.

Termine gehen an Göttinger Gruppen die der linken Szene angehören. So sind Soli-Parties für akute Sachen, wie Prozeßkosten, wichtig und werden daher bevorzugt vergeben.

Partys im JuzI sind generell nichtkommerziell, was meint, dass es hier darum geht, dass Leute für möglichst wenig Kohle Spaß haben können. Darüber hinaus geht es aber auch darum, das JuzI seinem Selbstverständnis nach zu nutzen. Das heißt, dass hier bestimmte emanzipatorische Standards gesetzt werden und Leute, die sonst bestimmten Herrschaftsmechanismen ausgesetzt sind, sich hier wohl fühlen können, ein Beispiel dafür ist der antisexistische Anspruch des JuzI’s.